AGB's:

1. Allgemeines
SZO stellt den Schiesskeller (SK) zum Gebrauch von Feuerwaffen zur Verfügung. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind die Schiesskeller kameraüberwacht.

2. Teilnahmeberechtigung

1. Schiessberechtigt sind nur Personen, welche die Nutzungsbestimmungen unterschrieben haben und teilnahmeberechtigt sind.

2. Dabei sind der SZO folgende Dokumente vorzulegen:

  • Zentralstrafregisterauszug oder Waffenerwerbsschein (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültiger Ausweis (Pass oder ID-Karte)
  • Schriftlicher Nachweis bzgl. Abschluss einer gültigen Privathaftpflicht- versicherung (z.B. durch Vorlegen der entsprechenden Police)

3. Nach Einsicht in die vom Antragsteller vorgelegten Dokumente entscheidet die SZO nach freiem Ermessen über eine Aufnahme als Mitglied. Die SZO ist jederzeit berechtigt, jedem Mitglied ohne Angaben von Gründen die Teilnameberechtigung und somit die Schiesserlaubnis im SK wieder zu entziehen.

4. Das Schiessen im SK ist nur möglich, wenn eine Ausbildung an Schusswaffen nachgewiesen wird (z.B. Schützenmeister SSV, Waffentragschein). Ist dies nicht der Fall, muss eine Ausbildung bei der SZO absolviert werden (vgl. Ziff. 6). Das Schiessen im SK ist deshalb nur gegen Voranmeldung bei der SZO möglich.

 3. Sicherheitsvorschriften

Jedem Schützen (Mitglied) sind die Gefahren des Schiessbetriebs bewusst.  Er kennt und beachtet die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen:

1. Waffen, mit denen im SK geschossen wird, sind entladen und gesichert zu transportieren und in den SK zu bringen. Dasselbe gilt auch für den Heimweg.

2. Während des gesamten Aufenthaltes im SK ist dem Mitglied klar, dass er für jeden abgefeuerten Schuss verantwortlich ist und sich den Konsequenzen bewusst ist.

3. Die Sicherheitsvorschriften, welche im SK angeschlagen sind, sind massgebend für den Schiessbetrieb und unbedingt einzuhalten.

4. Haftungsbestimmungen

1. Jeder Schütze (Mitglied) ist persönlich verantwortlich für die sachgemässe Bedienung der Waffe, welche er zum Schiessen im SK benützt, unabhängig davon, ob sich die Waffe in seinem Eigentum befindet, geliehen oder gemietet ist oder sich aus irgendwelchen anderen Gründen zur Benützung in seinem Besitz befindet. Weder die SZO noch ein anwesendes Mitglied kann bei Verletzungen des Schützen oder eines Dritten sowie bei Sachschaden an der Waffe bzw. sonstigen sich im Besitz des Mitgliedes befindende Gegenständen (Kleider etc.) haftbar gemacht werden. Im Sinne von Art. 101 Abs. 2 OR ist die SZO nicht haftbar für Schäden, die ein Member zu verantworten hat.

2. Schäden an der Schiessanlage, die durch den Schützen verursacht werden, sind von diesem bzw. durch dessen Haftpflichtversicherung zu bezahlen.

3. Die SZO lehnt somit jegliche Haftung aus dem Schiessbetrieb in den SK ab. Jeder Schütze ist selbst dafür verantwortlich, sich entsprechend zu versichern (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung).

5. Sicherheit im Schiesssport

1. Jede Waffe ist als geladen zu betrachten, bis man sich selbst vom Gegenteil überzeugt hat (entladen)!

2. Es dürfen nur Feuerwaffen und Munition verwendet werden, welche nach dem geltenden Waffengesetz erlaubt sind.

3. Vor dem Schiessen ist das Ziel immer zu identifizieren. Der Schütze muss sich über die Konsequenzen bei Querschlägern, Fehlschüssen und beim Durchschlagen des Ziels im Klaren sein. Er ist für jeden abgegebenen Schuss verantwortlich.

4. Das Schiessen mit Leuchtspur-Munition ist verboten!

5. Die Mündung der Waffe zeigt immer Richtung Kugelfang (Ziel) oder ist im Holster.

6. Bevor die Waffe in die Hand genommen wird, Gehörschutz AUF!

7. Das Ziel wird mit der Waffe von unten anvisiert (nie von oben) und der Finger bleibt lang, bis man auf dem Ziel ist.

8. Wenn die Waffe hingelegt wird, immer ohne Magazin und Verschluss offen (entladen)!

9. Transportiert wird die Waffe mit entspanntem Hammer oder Zündstift, gesichert, Magazin leer d.h. ohne (WV Art.51 Abs.2)

Bei fahrlässiger Beschädigung der Schiessanlage (Wand, Decke, Boden, etc.) ist eine Konventionalstrafe von mind. SFr. 20.- pro Treffer (bei Meldung im Büro) – vorbehältlich weiteren Schadens – zu bezahlen! Bei nicht Meldung werden pro Treffer 50.- zusätzlich erhoben.

6. Stornierungen / Abmeldungen

Bei Stornierungen oder Annullationen von Terminen gelten folgende Konditionen:

Bis 12 Stunde: Annullation ohne Gebühr

Kein Erscheinen (ohne Abmeldung):
100% der Kosten für eine Person über die gebuchte Zeit
Diese Kosten werden auch Jahresmitgliedern die nicht erscheinen in Rechnung gestellt.

 7. Schlussbestimmungen

Mit unterschreiben des Mitgliederantrages der SZO AG bestätigt der Schütze, von den Teilnahme-, Sicherheits- und Haftungsbestimmungen Kenntnis genommen und diese verstanden zu haben.

August 2019, Weinfelden

Schiesszentrum Ostschweiz AG